Anbieter

Es bedarf einiger Voraussetzungen, um unmittelbar an die Einkäufer des Blumengroßmarktes verkaufen zu können.

Anbieter und Sortiment

Auf dem Blumengroßmarkt Hamburg haben nur die in der Marktgemeinschaft organisierten Anbieter das Recht, Marktwaren zu verkaufen. Anbieter der Marktwaren sind Erzeuger, Großhändler, Importeure und Kommissionäre. Was die Marktwaren sind, regelt die „Betriebsordnung“, quasi die AGB des Blumengroßmarktes. Im Wesentlichen sind es Blumen, Pflanzen, Grün und Zubehör.


Genossenschaft

Anbieter kann derjenige sein, der Mitglied der Genossenschaft Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt Hamburg eG ist. Diese Genossenschaft ist 1964 gegründet worden und seit 1970 privater Träger des vordem behördlich veranstalteten Blumengroßmarktes Hamburg. Über die Mitgliedschaft in der Genossenschaft der Anbieter entscheidet der Vorstand auf Antrag.

Der Vorstand besteht zur Zeit (2023) aus 5 Personen, Vorsitzender ist Andreas Fagin. Der Vorstand entscheidet über die Geschäftsvorgänge der Genossenschaft. Dazu gehören neben Personal- und Finanzfragen ganz wesentlich Fragen der Mitgliedschaft und der Vermietung. Erst, wenn die Genossenschaft ein Mitglied aufgenommen hat, kann ein Mietvertrag über einen Verkaufsstand abgeschlossen werden. Erfüllt ein Erzeuger oder Großhändler die Voraussetzungen, ist der ganze Vorgang unkompliziert und rasch bearbeitet. Jedes Jahr werden neue Mitglieder aufgenommen, meist sind es Nachfolger existierender Mitgliedsbetriebe, oft genug aber auch fremde neue Anbieter, die sich auf dem Blumengroßmarkt eine gute Chance auf geschäftlichen Erfolg ausrechnen.


Vorlieferanten

Nicht jeder, der seine Erzeugnisse über den Blumengroßmarkt absetzen will, wird Mitglied. Viele Erzeuger und Importeure wenden er sich an marktansässige Großhändler oder Kommissionäre. So werden auf dem BGM durch Großhändler zahlreiche Erzeugnisse angeboten, die sie von Vorlieferanten aus der Marktnähe oder der ganzen Welt bezogen haben.