Sie haben es vielleicht schon in der Fachpresse verfolgt: In Sachen Sonntagsöffnung für den Blumen- und Pflanzenverkauf hat sich etwas getan. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gesprochen, das den Sonntagsverkauf erweitert. Allerdings gilt das nur für Verkaufsstellen in Bundesländern, in denen der Sonntagsverkauf sowieso eingeschränkt erlaubt ist. Diese dürfen künftig neben Pflanzen und Blumen auch passende saisonale Dekorationsprodukte anbieten. Branchenverbände wie der Verband Deutscher Gartencenter (VDG) werten das positiv, denn damit wurden die Verkaufsregelungen für den Grünen Einzelhandel an Sonntagen deutlich präzisiert und erweitert. Beispielsweise besteht nun die Möglichkeit, auch Ergänzungsartikel wie Weihnachtsdekoration oder Christbaumschmuck im Rahmen des Sonntagsverkaufs anzubieten – ein Punkt, der bisher rechtlich umstritten war. Dies sei dies eine bedeutende Erleichterung: »Sie können ihre Kunden an Sonntagen nun umfassender bedienen, ohne rechtliche Risiken einzugehen, solange die Ergänzungsartikel sinnvoll und kundenorientiert eingesetzt werden«, so der VDG. »Das geht in die richtige Richtung«, sagen Unternehmer, vor allem aus dem Gartencenterbereich. Denn viele, vor allem größere Gartencenter, sehen sich längst mehr als Event- und sonntäglicher Ausflugsort denn als reine Verkaufsstelle und betonen, dass sie sich gegenüber den wachsenden Online-Anbietern mit kundengerechten Öffnungszeiten und Angeboten behaupten müssen. Wie sich das Urteil auf andere Bundesländer auswirkt, ist nicht klar. Das bestätigt auch der Wirtschaftsverband Gartenbau Norddeutschland: »Wir haben die Mitglieder informiert mit dem Satz: Die Auswirkung auf unsere fünf Bundesländer ist derzeit nicht absehbar.« Es gebe keine Rechtssicherheit im Norden.
Text: Katrin Klawitter; Foto: Adobe Stock