Beachten Sie die Kündigungsfrist zum Jahresende für nicht mehr benötigte Ausweise.

Die Kündigungsfrist für Ausweise ist der 15. Dezember eines Kalenderjahres. Die Kündigung wird zum 31. Dezember des Kalenderjahres wirksam.

Ausweise

Die Marktausweise, Befahrausweise und Parkausweise werden von der in Hamburg  für den Großmarkt zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation ausgefertigt. Die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen. Die Gebührenhöhe ist im Antragsformular aufgeführt. Parkausweise im Zuweisungsbereich des Blumengroßmarktes werden von der Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt Hamburg eG gebührenfrei ausgefertigt.

Der Antrag (siehe Download unten) ist vom Chef/von der Chefin zu unterschreiben, kann aber natürlich vom einkaufenden Betriebsangehörigen eingereicht werden. Beachten Sie die Kündigungsfrist zum Jahresende für nicht mehr benötigte Ausweise.

Für neue Interessenten gibt es das Angebot „Schnupperausweis„.

Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Auszubildende: Für Auszubildende von marktansässigen Firmen und Einkäufern ist die Marktnutzung gebührenfrei. Es fällt jedoch die Gebühr für die Ausstellung des Ausweises an. Zudem muss die Dauer des Ausbildungsverhältnisses nachgewiesen werden, der Ausweis wird entsprechend befristet.

Jeder Betrieb, der einen gültigen Marktausweis besitzt, kann von unserer Werbekampagne Ich bin von HIER! profitieren.

Schnupperausweis

Das will ich doch mal ausprobieren…

Der Schnupperausweis für den Großmarkt Hamburg ist die Einladung an den Blumenfachhandel, den Blumengroßmarkt Hamburg kennen zu lernen.

Der Schnupperausweis ist ein Marktausweis, für den keine Gebühr erhoben wird. Stellen Sie den Antrag für sich und bis zu zwei Mitarbeiter/innen und lernen Sie den Großmarkt kennen. Wie bei dem Dauerausweis auch berechtigt der Schnupperausweis zur Nutzung des gesamten Großmarktes: Obst, Gemüse, Blume.

Der Schnupperausweis gilt einen Monat ab Ausstellungsdatum. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie den Marktausweis als Dauerausweis erwerben oder nicht.

Hier finden Sie den Antrag. Natürlich erhalten Sie den Antrag auch bei uns im Marktbüro. Mit dem Antrag legen Sie bitte einen Nachweis vor, aus dem hervorgeht, dass Sie Blumen oder Pflanzen gewerblich handeln oder verarbeiten. Diese Unterlagen senden Sie uns gescannt per Mail, per Fax oder per Post zu oder legen sie in unserem Marktbüro vor. Ihren persönlichen Schnupperausweis erhalten sie dann umgehend per Post. Je Betrieb wird der Schnupperausweis einmalig ausgegeben.

Gerne bieten wir Ihnen an, Sie bei Ihrem ersten Besuch über den Markt zu begleiten und Sie mit den Markteinrichtungen vertraut zu machen.