Auch auf unserem Blumengroßmarkt hat das Thema schon für Diskussionen gesorgt: Die EU-Kommission hat ein Mikroplastik-Verbot beschlossen. In diesem Rahmen ist seit dem 17. Oktober der Verkauf von losem Glitzer innerhalb der EU nicht mehr erlaubt. Vorab die wichtigste Info: Ein Abverkauf von bereits eingekauftem und im Lager befindlichem Glitzer ist weiter noch zulässig. Grund, warum auch bei den Händlern des Blumengroßmarktes noch der herkömmliche Glitzer verfügbar ist und war. Allerdings hatten einige Lieferanten, beispielsweise auch von Dekoschnee, aus Vorsicht und Unsicherheit angesichts der noch recht schwammigen Gesetzeslage, manches nicht geliefert, wodurch einige Ware nicht erhältlich war. Nun bleibt abzuwarten, wie sich das Angebot an solchen Dekoprodukten weiter entwickelt, blickt Händler Axel Maudrich in die Zukunft: Der Dekoschnee werde in der kommenden Saison aus Gründen der Unsicherheit voraussichtlich von einigen Importeuren nicht mehr angeboten.
Für unsere grüne Branche bedeute die neue Gesetzeslage, so melden Verbände wie der Fachverband Deutscher Floristen (FDF), dass der Verkauf oder die Verwendung von losem Glitzer (beispielsweise auf Pflanzen, Kränzen oder Dekoartikeln) nicht mehr möglich ist. Wird der Glitzer jedoch auf dem Produkt fixiert oder wird haftender Glitterkleber verwendet, ist der Verkauf solcher Produkte noch erlaubt. Alternativ ist die Verwendung von Bio-Glitzer/Bio-Glitter ohne Anteile von Mikroplastik möglich, dieser ist aber noch relativ teuer. Verbände raten Floristen und Gärtnern, zumal auch der Endverbraucher sensibel für das Thema „Mikroplastik“ und „Glitzerverbot“ geworden sind, gut abzuwägen, ob und in welcher Form sie Glitzer verwenden. Ein weiteres Problem könnte laut FDF spätestens bei der Entsorgung entstehen: Pflanzen, die mit konventionellem Glitzer bearbeitet wurden, können nicht mehr auf biologischem Weg verwertet, sondern müssen über den regulären Hausmüll entsorgt werden.
Text: Katrin Klawitter, Foto: SfE