Nicht mehr benötigte Marktausweise sollten Sie zum Jahresende kündigen. Das gilt für Sie selbst, aber auch für die Marktausweise von Angestellten, die nicht mehr zum Betrieb gehören: Die Kündigungsfrist für Ausweise ist der 15. Dezember eines Kalenderjahres. Die Kündigung wird zum 31. Dezember des Kalenderjahres wirksam. Für Auszubildende von Marktnutzern endet die Gültigkeit automatisch zum Ende der Ausbildung. Es fällt hier nur die übliche Gebühr für die Ausstellung des Ausweises von 10 Euro brutto an. Zudem muss die Dauer des Ausbildungsverhältnisses nachgewiesen werden. Der Ausweis wird entsprechend befristet.
Text: Bengtsson, Foto: BGM HH